Bericht an die Gesellschaft 2016

© Nassauische Sparkasse
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Corporate Governance

Gute und verantwortungsvolle Unternehmensführung

In der Corporate Governance haben wir unsere Grundsätze und Leitplanken für eine gute und verantwortungsvolle Unternehmensführung und -überwachung zusammengefasst. Die Corporate Governance ist auf unserer Internetseite veröffentlicht.

Mit diesen Regelungen gehen wir über gesetzliche Anforderungen und Verpflichtungen von Vorstand und Verwaltungsrat hinaus. Bei der Umsetzung der Corporate Governance ist es unser Anliegen, allen relevanten Anspruchsgruppen der Sparkasse gerecht zu werden.

Die Grundsätze der Unternehmensführung sowie die Compliance-Richtlinien werden nachfolgend näher dargestellt.

Bericht zur Unternehmensführung

1.  Grundlagen der Unternehmensführung

Wir haben als Kreditinstitut umfangreiche rechtliche Anforderungen einzuhalten, die spezialgesetzlich fixiert sind. Neben den Regelungen, denen alle Kreditinstitute unterworfen sind (KWG, WpHG, GWG etc.), gelten für uns zusätzlich besondere sparkassenrechtliche Bestimmungen (SpkG, SpkVO, Spk-Satzung).

Wir unterliegen wie jedes andere Kreditinstitut der Aufsicht der BaFin und der Bundesbank. Darüber hinaus unterliegen wir nach dem Sparkassengesetz der Rechtsaufsicht durch das Land Hessen.

2. „Verantwortungsvolle Unternehmensführung“ in der Nassauischen Sparkasse

Unsere Unternehmensführung orientiert sich an den nachfolgenden Grundsätzen:

  1. Wir sind eine rechtlich und wirtschaftlich selbstständige Anstalt des öffentlichen Rechts, die von Kommunen zur Erfüllung bestimmter, ihnen obliegender öffentlicher Aufgaben errichtet wurde.
  2. Wir haben die Aufgabe, in unserem Geschäftsgebiet ein den Bedürfnissen der Bevölkerung, der mittelständischen Wirtschaft und der öffentlichen Hand entsprechendes Angebot an kreditwirtschaftlichen Dienstleistungen zu gewährleisten. Dieser öffentliche Auftrag ist im Sparkassengesetz niedergelegt.
  3. Der öffentliche Auftrag prägt unser gesamtes Geschäftsmodell. Wir handeln in erster Linie gemeinwohl- und nicht gewinnorientiert; unsere Tätigkeit als auch die mit dieser Tätigkeit erwirtschafteten Erträge kommen der Allgemeinheit zugute. Die Säulen unseres öffentlichen Auftrags sind:
    1. Zugang zu Bankdienstleistungen für alle Bevölkerungskreise,
    2.  Zugang zu Bankdienstleistungen in der Fläche,
    3. Kreditversorgung des Mittelstands,
    4. gemeinnützige Tätigkeit der Naspa,
    5. Befriedigung des kommunalen Kreditbedarfs und
    6. Beratungs- und Bildungsfunktion.
  4. Auch wenn wir eine kommunale Einrichtung darstellen, so haftet der Träger, der Sparkassenzweckverband Nassau, grundsätzlich nicht für unsere Verbindlichkeiten.
  5. Wir sind aufgrund der sparkassenrechtlichen Regelungen, die eine Reihe besonders risikobehafteter Geschäfte ausschließt oder Restriktionen unterwirft, zu einer umsichtigen und soliden Geschäftspolitik verpflichtet.

3. Führungsstruktur in der Sparkasse

  • Unsere Organe sind der Verwaltungsrat und der Vorstand.
  • Der Verwaltungsrat bestimmt insbesondere die Richtlinien der Geschäftspolitik, überwacht die Geschäftsführung durch den Vorstand und stellt damit sicher, dass wir den uns obliegenden Aufgaben gerecht werden. Ferner bestellt der Verwaltungsrat die Mitglieder des Vorstands sowie deren Vertreter.
  • Der Träger wählt und entsendet Repräsentanten in den Verwaltungsrat (demokratische Legitimation) und stellt sicher, dass die zur Wahl stehenden Verwaltungsratsmitglieder die für ihre Aufgabe erforderliche Sachkunde besitzen.
  • Der Vorstand leitet unser Haus in eigener Verantwortung. Er vertritt die Naspa gerichtlich und außergerichtlich. Der Vorstand handelt unabhängig von politischer Einflussnahme.
  • Zur Vermeidung von Interessenkollisionen bestimmen die Sparkassengesetze, wer den Organen der Sparkasse nicht angehören darf.
  • Verwaltungsrat und Vorstand arbeiten zum Wohle der Naspa eng zusammen.

Compliance-Richtlinien

Darstellung von Risiken im Bereich Bekämpfung von Korruption und Bestechung

Korrupte Handlungen stellen ein Tauschgeschäft dar, bei dem oberflächlich betrachtet beide beteiligte Seiten einen Vorteil erlangen. Mit ihrer heimlichen Geschäftsbeziehung setzen sich die Täter aber über geltende Regelwerke, Gesetze und über die wirtschaftliche Rationalität hinweg. Korruption schädigt damit immer, da betroffene Dritte dafür zahlen und auch die Täter selbst beträchtliche Risiken tragen.

Die Korruptionsrisiken beschränken sich insoweit nicht nur auf handelnde Mitarbeiter, die sich durch korrupte Handlungen dem Risiko strafrechtlicher Verfolgung und von Sanktionen in Form von Geld- oder Freiheitsstrafen aussetzen, vielmehr haben sie auch Relevanz für unsere Naspa und unsere Kunden.

Korrupte Handlungen können negativen Einfluss auf die Qualität unserer angebotenen Dienstleistungen und Produkte haben. Sie können den Innovationsdruck reduzieren und somit auch die Investitions- und Wachstumsmöglichkeiten unserer Sparkasse verringern. Weitere durch Korruption verursachte Risiken bestehen in Geldstrafen, Schadenersatzforderungen, Anwalts- und Gerichtskosten, die bei Aufdeckung korrupter Handlungen entstehen würden.

Eine durch Korruption und Bestechung geprägte Unternehmenskultur würde zu Illoyalität und mangelnder Motivation der Mitarbeiter führen. Die Attraktivität unserer Naspa als Arbeitgeber würde sinken und es käme zu einem Vertrauensverlust bei den Kunden, Geschäftspartnern und in der Öffentlichkeit.

Aufgrund der vielfältigen Schäden, die Korruption weltweit verursacht, ist Korruptionsprävention zentraler Bestandteil unseres Handelns.

Instrumente zur Bekämpfung von Korruption und Bestechung

Wir erwarten von unseren Mitarbeitern, dass sie stets rechtskonform handeln und sowohl externe als auch interne Regeln und Gesetze befolgen. Für die Überwachung dieser Vorgaben ist in unserem Haus der Bereich Compliance verantwortlich. Er ist unabhängig vom operativen Geschäft, hat umfassende Befugnisse und einen uneingeschränkten Informationszugang.

Sparkassen als Finanzinstitute unterliegen spezialgesetzlichen Regelungen zur Prävention und Bekämpfung von kriminellen Handlungen wie Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung, Betrug, Korruption, Insiderhandel, Marktmanipulation, Wirtschaftskriminalität und sonstigen strafbaren Handlungen. Daneben sind Regeln zum Datenschutz und Embargovorschriften/Finanzsanktionen einzuhalten.

Der Bereich Compliance stellt über Vorkehrungen und detaillierte Gegenmaßnahmen sicher, dass im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben gehandelt wird. Eine regelmäßige Bestandsaufnahme und Bewertung der rechtlichen Regelungen und Vorgaben unter Nutzung der Verbandsunterstützung ermöglicht eine Identifizierung von möglichen Compliance-Risiken. Auf neue rechtliche Entwicklungen werden die Geschäftsbereiche hingewiesen.

Der Bereich Compliance identifiziert zudem mögliche Interessenskonflikte. Darüber hinaus wird auch die Einhaltung der internen Verhaltensregeln vom Bereich Compliance geprüft. Hierzu gehört insbesondere die Einhaltung der Corporate Governance, die die Basis unserer Compliance-Grundsätze bildet, und der allgemeinen Geschäftsanweisung. Weiter unterstützt und berät er den Vorstand bei der Einhaltung rechtlicher Vorgaben. Er erstattet sowohl jährlich als auch anlassbezogen Bericht an den Vorstand. Die Informationen werden an die interne Revision und den Verwaltungsrat weitergeleitet.

In unserem Haus pflegen wir eine Compliance-Kultur. Betroffene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden im Rahmen regelmäßiger Compliance-Schulungen auf die von der Sparkasse festgelegten Präventionsmaßnahmen in den oben genannten Bereichen hingewiesen. Darüber hinaus werden die Mitarbeiter bezüglich der Einhaltung der kapitalmarktrechtlichen Wohlverhaltensregeln unterrichtet.

Um Compliance-Verstöße zu vermeiden, sind alle Mitarbeiter aufgefordert, sich mit ihren Fragen und Hinweisen an ihre Führungskräfte, Fachbereiche oder den Bereich Compliance zu wenden. Damit Unregelmäßigkeiten früh erkannt werden können, geben wir unseren Mitarbeitern die Möglichkeit, diese vertraulich anzuzeigen (sogenanntes Hinweisgebersystem).